AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VEREINS
WELTWEITBLICK EXPERIMENT SWITZERLAND, Zürich
Bei unseren Programmangeboten stehen das Miteinander, das Kommunizieren, die menschliche Begegnung und das interkulturelle Lernen im Mittelpunkt. Gleichwohl können wir nicht daran vorbeigehen, dass unsere Angebote nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten –ebenso wie Sie als Teilnehmer. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Teilnehmervertrages. Sie werden feststellen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Verein Weltweitblick Experiment Switzerland (im Folgenden: "Weltweitblick") unterliegt Schweizer Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über Pauschalreisen sowie, jeweils ergänzend, der Leistungsbeschreibung auf unserer Internetseite www.experiment-switzerland.ch sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Schulbesuche im Ausland gelten abweichend gesonderte Geschäftsbedingungen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist in Schriftform vorzunehmen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung mit den Leistungen zustande, die in der Leistungsbeschreibung und ergänzend in der Reisebestätigung aufgeführt sind. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so halten wir uns an das damit gemachte neue Angebot 10 Kalendertage gebunden, bei dessen fristgerechter Annahme der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande kommt. Ansonsten kommt kein Vertrag zustande.
2. Bezahlung
Nach dem Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, mindestens jedoch CHF 600.- zu leisten. Die Restzahlung wird automatisch unmittelbar bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, in jedem Fall 1 Monat vor Reisebeginn.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, soweit sie nicht erheblich sind. Wir werden Sie von solchen Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Weltweitblick behält sich vor, den Reisepreis einseitig im Falle der Erhöhung oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Reisepreis auswirkt (Art. 7 des Bundesgesetzes über die Pauschalreise). Eine Erhöhung ist zulässig, wenn Weltweitblick bei Vertragsabschluss die höheren Kosten nicht gekannt hat bzw. nicht kennen musste. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, unterrichten. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10 (zehn) % des Reisepreises oder einer erheblichen Leistungsänderung können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten und stattdessen die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Weltweitblick in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus dem Weltweitblick-Angebot zur Verfügung zu stellen und Sie die, sofern erforderlich, entsprechenden persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse, Gesundheitszustand) erfüllen. Sie müssen den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Eingang der Änderungserklärung Weltweitblick gegenüber schriftlich geltend machen.
4. Rücktritt durch den Reisenden
4.1 Rücktritt/Kosten
Über unsere Preisberechnungen sind wir Ihnen gegenüber nicht auskunftspflichtig.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Weltweitblick. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von Weltweitblick nicht zu vertreten sind, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
Ein solcher Ersatz ist auch dann zu leisten, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Ort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens persönlicher Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
Bitte beachten Sie die speziellen Stornierungs-Konditionen, die sich aufgrund der individuellen Zahlungen an die Partnerorganisation im Gastland ergeben. Das Programm wird immer ca. zwei Wochen vor Beginn von weltweitblick ans Gastland bezahlt. Eine Stornierung zu dem Zeitpunkt hat nicht nur Kosten bei weltweitblick, sondern auch im Gastland verursacht, und der Betrag ist bereits ins Gastland überwiesen worden.
Als Ersatz im Rücktrittsfall verlangen wir in der Regel pauschal die nachstehenden Anteilsbeträge des Reisepreises: Bis 1 Monat vor Reiseantritt 30 %; Ab 1 Monat vor Reiseantritt 50 %; Ab 2 Wochen vor Reiseantritt 75 %; Ab 1 Woche vor Reiseantritt 100 %. In jedem Fall ist bei Reiserücktritt nach erfolgter Anzahlung ein Betrag von CHF 350.- für unsere Aufwendungen wie Beratungsgespräche, Interviews und Visumassistenz fällig. Falls Sie das Vorbereitungsseminar besucht haben und anschließend die Reise stornieren müssen, ist zudem ein Betrag von CHF 250.- für den Besuch des Seminars und die dort erhaltenen Unterlagen und Materialien fällig.
4.2 Schriftform
Rücktritts- und Änderungserklärungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
4.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelte sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stünden gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Weitergehende Kostenerstattung bei Rücktritt nach Reisebeginn ist ausgeschlossen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Weltweitblick kann vor Antritt der Reise - jeweils ohne Einhaltung einer Frist - vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung so nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei wesentlichen oder nachhaltigen Verstößen gegen die Verhaltensregeln unserer Partnerorganisation. Unsere Partnerorganisation im jeweiligen Zielland sowie die offiziellen örtlichen Betreuer sind in solchen Fällen berechtigt, Kündigungserklärungen in unserem Namen abzugeben. Weltweitblick behält sich vor, für minderjährige Teilnehmer die Heimreise zu veranlassen, deren Gesundheitszustand dies erfordert oder deren Verhalten das Zusammenleben mit den Gastfamilien in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drogen- oder Alkoholmissbrauch und die Verletzung von Gesetzen im Gastland. Sofern für die Rückreise Minderjähriger eine Reisebegleitung erforderlich ist, fallen dem Teilnehmer, hilfsweise seinen gesetzlichen Vertretern, alle hierfür entstehenden Kosten zur Last, soweit sie nicht durch den Programmpreis gedeckt sind. Weltweitblick behält den Anspruch auf den Reisepreis. Das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist steht Weltweitblick auch bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindest-Teilnehmerzahl zu, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6. Reisemängel
Allfällige Mängel müssen Sie unmittelbar nach Feststellung vor Ort schriftlich oder in anderer geeigneter Form dem betreffenden Dienstleistungsträger bzw. unserem Partner vor Ort sowie Weltweitblick melden. Im Falle einer Beanstandung bemühen wir uns gemeinsam mit dem Dienstleistungsträger bzw. dem Partner vor Ort nach einer geeigneten Lösung.
7. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Durch die Leistungsbeschreibung und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für die Reise notwendigen Formalitäten. Für die Erfüllung dieser Formalitäten sind Sie ebenso selbst verantwortlich wie für die rechtzeitige und vollständige Beschaffung von Ausweispapieren, Einreise- und Aufenthaltsbescheinigungen und Impfnachweisen sowie die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere auch von Zoll- und Devisenbestimmungen. Haben Sie Weltweitblick mit der Besorgung visumsrechtlicher Formalitäten beauftragt, so haftet Weltweitblick nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die erteilende Stelle, es sei denn, Weltweitblick hätte die Verzögerung selbst zu vertreten. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
8. Haftungsbeschränkungen
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Luftfahrt sowie den dazugehörigen Verordnungen bzw. internationalen Übereinkommen. Die darin vorkommenden Haftungsbeschränkungen sind jeweils anwendbar. Wird außerhalb der oder zusätzlich zur vertraglichen Leistungsgesamtheit einer Reise eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht und dem Teilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Weltweitblick Fremdleistungen, Weltweitblick haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Leistung durch den fremden Leistungsträger; eine etwaige Haftung regelt sich nach dessen Beförderungsregelungen. Weltweitblick haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit anderen als Beförderungsleistungen, die ebenfalls lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen und Ausflüge).
9. Weitere Bestimmungen
Die Unwirksamkeit, Lückenhaftigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit oder Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Weltweitblick unterliegt Schweizer Recht. Für sämtliche im Zusammenhang mit dem Reisevertrag zwischen Ihnen und Weltweitblick stehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte der Stadt Zürich ausschließlich zuständig.
Gelesen und akzeptiert
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Name und Unterschrift Teilnehmerin, Datum und Ort